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Alles rund um den Fußball — Spezialgebiet Fußballwetten

Der moderne Fußball 


Es gibt zwei Dinge, die für bemerkenswert oder auch verbesserungswürdig erachtet werden am heutigen Fußball, die hier zur Diskussion gestellt werden sollen. Das eine ist ein weltweites Problem, das anders ist ein speziell deutsches Problem. Das erste Problem hat etwas mit den Regeln des Fußballs beziehungsweise deren aktueller Anwendung und Auslegung, das andere, das rein deutsche, etwas mit der Art der Berichterstattung zu tun. 


Beide Probleme sollen hier einmal ganz kurz und prägnant zusammengefasst werden. Detaillierte Ausführungen darüber sind anderen Abschnitten zu entnehmen. Einer Diskussion darüber würde man jederzeit mit Freude entgegensehen und sich ihr stellen.


1)    Die Regeln, deren Anwendung und deren Auslegung

a.    Die Grundthese


Zunächst mal die sicher gewagte Grundthese. Die aufkeimende Ablehnung, bereits von Leserseite spürbar, kann dieser nur auf eine Art „überwinden“: Weiterlesen. Das ist klar und dieselbe steht dem Erkennen der Problematik im Wege. Dennoch hier die Bitte darum. Zuerst kurz Freimachen von „Vorurteilen“ und einfach lauschen.


Die Grundthese ist die, dass die Schiedsrichter ihre Entscheidungen nicht anhand des vorliegenden Regelwerks treffen, welches ihnen im Prinzip eine Einschätzung der einzelnen Szene liefern müsste, welche Aktion ahndungswürdig, verboten, gelbwürdig, platzverweisverdächtig oder unfair und anderweitig strafbar ist, und welche nicht ahndungswürdig ist, korrekt, den Regeln entsprechend, selbst wenn die Betroffenen, die auf dem Platz stehenden, permanent etwas fordern, natürlich meist zu ihren Gunsten. Dazu gibt es eine Ausbildung, den Fußballverstand und die Regeln selber. Dennoch sieht es in der Praxis anders aus: Die Behauptung lautet: Der Ort auf dem Spielfeld, wo die Szene stattfindet, ist für die Beurteilung, ob Vergehen oder nicht und wenn, für welche Partei, Ausschlag gebend. Das hört sich vielleicht kompliziert an, ist es aber nicht wirklich, wie im Folgenden erläutert.


Die weiterhin oder „jetzt erst recht“ bestehenden Zweifel an dieser These können nur zunächst argumentativ bekämpft werden. Es gibt dafür zwei Ansätze: der eine ist der, der ein praktisches Experiment zur Verifizierung anbietet, der andere ist der, einfach gewisse Spielsituationen zu schildern, bei denen das Verhalten offensichtlich wird, und man fordert dazu auf, sich diese vor Augen zu halten. Zusätzlich kann man, sowohl nach dem Verständnis, aber auch schon zuvor, nach den Ursachen für dieses beobachtet Verhalten, für diese Art der Schiedsrichterentscheidungsfindung forschen. Der Vorteil, wenn man zunächst die Ursachen erkennt besteht darin, dass es anschließend bei der Beurteilung, ob die These „wahr“ oder „falsch“ ist wesentlich leichter fällt, sie als „wahr“ einzustufen, sowie einem das Verhalten erklärbar ist. Falls es einen Sinn ergäbe, wäre man eh fein raus – das gilt natürlich auch für den Autoren.


An dieser Stelle ist man gefordert, einen Weg zu wählen, der den Leser bei der Stange hält und der das Beobachtete, zu Beweisende dennoch logisch aufbereitet. Man kann nicht beide Wege gleichzeitig gehen. Also soll zunächst mal das Experiment vorgestellt werden, mit dem man den Schiedsrichtern „auf die Schliche“ kommen kann, welches sie eindeutig entlarvt, dass die These Gültigkeit besitzt.


Das praktische Experiment sieht so aus: man schneidet ein paar beliebige Szenen zusammen. Damit es nicht nach „Manipulation“ aussieht, wird von den Teilnehmern am Experiment – welche am besten Schiedsrichter zu sein hätten -- ein bestimmter Spieltag vorausgewählt. Dann isoliert man einige kritische Spielsituationen, indem die Linien, Zuschauer, anderen Mitspieler „wegretouchiert“  werden – man soll also nur die Aktion sehen, nicht die Position auf dem Spielfeld, keine Mitspielerreaktionen, keine Linien, keine Zuschauer, keine Tore, nur die reine Spielszene, in welcher eine Entscheidung zu treffen wäre oder eine getroffen wurde (es können sowohl geahndete „Vergehen“ als auch ungeahndete, aber diskussionswürdige darunter sein). Anschließend spielt man diese so erstellten Szenen den Teilnehmern am Experiment vor, die dann jeweils diese Aktion als „Foul oder Nicht-Foul“ beurteilen mögen, auch Handspiel oder Nicht-Handspiel könnte man dabei aufnehmen.


Das Ergebnis würde dann bereits nach einigen Szenen ziemlich eindeutig ausfallen und zwar in der Form: In einer Szene würden die Spielleiter -- sicherlich um Objektivität bemüht -- eine Szene sehen, die sie allesamt klar als „Foulspiel“ beurteilten. Bei Betrachtung der Gesamtszene würden sie dann aber feststellen dass a) der Schiri in dem Spiel nicht gepfiffen hat und b) dass sie, einmal für das Urteil „Foul“ ausgesprochen, damit eindeutig auf „Elfmeter“ entscheiden müssten, da sich diese spezielle Szene im Strafraum in der Form „Abwehrspieler an Angreifer“ ereignete. 


In der zweiten Szene würden die Männer in Schwarz dann einhellig für „Nicht-Foul“ votieren. Bedauerlicherweise aber bei Ansicht der gesamten Szene feststellen, dass der Pfeifenmann in dem Spiel doch auf „Foulspiel“ entschieden hat, und zwar diesmal in der umgekehrten Version „Angreifer an Abwehrspieler“. Dazu noch hat der angeblich Foulende die gelbe Karte, nach einhelliger Ansicht – in der gerade stattfindenden Nachbetrachtung -- aber für nichts, erhalten.


Also nach zwei Szenen würden die Spielleiter flüchten, einstimmig auf „ich kann es nur bei Ansicht der Gesamtsituation beurteilen“ (und damit der These entsprechend die Lokalität mit einbeziehen müssten) oder eventuell doch wirklich die einzige logische Schlussfolgerung ziehen: die These ist berechtigt. Das Urteil über Foul oder nicht Foul wird  anhand des Ortes, wo sie stattfindet, beurteilt, nicht aber anhand des tatsächlichen Vergehens.


Natürlich kann man sich die gleiche Aussage über Handspiel erlauben: Ein Angreifer, der den Ball mit der Brust oder Schulter herunternimmt und in Schussposition gelangt wird sehr gerne mal zurückgepfiffen und ihm ein „Handspiel“ unterstellt. Ein Verteidiger kann, auch die gefährlichsten Flanken oder Schüsse, insbesondere das Ganze mitten im Strafraum, klar und für Jedermann erkennbar mit der Hand aufhalten, abfangen, klären und stets wird das Urteil lauten: Kein Handspiel, unabsichtlich, angeschossen, was auch immer, aber vor allem: weiterspielen.


An anschaulichen Szenen, zur weiteren beziehungsweise alternativen  Annäherung an das Verständnis des Problems, wäre noch jede Menge mehr anzubieten. Beispiele gefällig? Gut, hier, aber wirklich nur zwei: 

Der Torhüterschutz im Fünfmeterraum

Ein Torhüter stürzt sich sehr häufig durch den reichlich „besetzten“ Fünfmeterraum, in der Absicht, einen Flankenball abzufangen. Der Fünfer ist aber für gewöhnlich nicht ausschließlich mit gegnerischen Spielern bevölkert, sondern es befinden sich, zumeist sogar noch mehr, eigene Spieler „im Wege“. Der Torhüter räumt diese, eigene und fremde, kompromisslos ab. Sollte ihm aber das Missgeschick unterlaufen, dass er den Ball am Ende nicht in den Händen hält – er lässt ihn fallen – so wird stets und ausschließlich auf „Freistoß“ und zwar zugunsten des Torhüters entschieden. Selbst wenn, wie man im Anschluss oft genug gesichert erkennen kann, für das Fallenlassen des Ballen. falls überhaupt irgendein Spieler, so sehr oft auch ein eigener verantwortlich war. Und nicht genug damit: dieser weitaus übertriebene Torhüterschutz gilt längst auch beliebig weit außerhalb des Fünfers. So ist die Praxis. Der Ball fällt dem Torhüter herunter, der Schiedsrichter pfeift ab – zu seinen Gunsten.


Als weiters Beispiel könnte man schlicht und einfach auf die Abseitsentscheidungen verweisen, die, laut Regel, angeblich „im Zweifel für den Angreifer“  ausfallen sollen. Praktisch sieht aber fast jede kritische Abseitssituation so aus, dass zunächst mal die Fahne gehoben wird. Somit wird auf Abseits entschieden. Dann wird intensiv die Zeitlupe studiert. Angesichts dieser Bilder stellt man zu 50% fest, dass der Assistent die Fahne zu Unrecht gehoben hat. In den anderen Fällen aber heißt es: „Ganz knapp, aber wohl richtig. Da hat der Mann aber ein gutes Auge gehabt.“ Nur: es hat definitiv nichts mit der Qualität der Augen zu tun. Die Fahne ist immer oben, anschließend könnt ihr ja diskutieren, ob zu Recht oder zu Unrecht. Für mich erübrigt sich da jede Diskussion. Sowohl die über „Augenqualität“ als auch die über die Regeln selber und nicht zuletzt jene über „Regelauslegung“. Denn diese ist eindeutig: bei oben beschriebener These sowie hier jetzt auch, es gilt generell: es wird generell zu Ungunsten der Angreifer ausgelegt.


        b. Ursachenforschung

 


2)    Die Rolle der (deutschen) Medien



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